Abiturprüfung
- Fünf Prüfungsfächer
- In den Leistungsfächern und in einem Grundkursfach (3. Prüfungsfach) wird schriftlich geprüft, in einem weiteren Grundkursfach (4. Prüfungsfach) mündlich.
- Die fünfte (mündliche) Prüfung kann durch eine „Besondere Lernleistung“ (umfangreiche Facharbeit mit Kolloquium) oder eine Präsentation (medienunterstützter Vortrag mit Kolloquium) ersetzt werden.
- Unter den Prüfungsfächern müssen Deutsch und Mathematik sowie eine Fremdsprache oder Naturwissenschaft oder Informatik sein.
- Die drei schriftlichen Prüfungsfächer müssen mindestens zwei der drei Aufgabenfelder, die fünf Prüfungsfächer müssen alle drei Aufgabenfelder abdecken (siehe unter Verbindliche Unterrichtsfächer/ Wochenstunden)</p>
- Die schriftliche Abiturprüfungen beginnen in der Regel vor den Osterferien, die mündliche im Juni (Q4).
- Eine Zulassung zur Abiturprüfung ist nur möglich, wenn im Leistungskurs- und im Grundkursbereich jeweils bestimmte Leistungen erbracht wurden und kein Pflichtkurs mit 0 Punkten abgeschlossen wurde.
Weitere Informationen
Die zusammengefassten Informationen zur Oberstufe und zur Abiturprüfung aus der Informationsveranstaltung finden Sie hier als PDF.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums https://kultusministerium.hessen.de/ unter Schule / Gymnasium.