Fachhochschulreife
- Wer am Ende von Q2 (ggf. auch später) die gymnasiale Oberstufe mit bestimmten schulischen Leistungen verlässt, kann den „schulischen Teil der Fachhochschulreife“ bescheinigt bekommen. Eine gesonderte Prüfung wird hier nicht durchgeführt.
- Zum Erreichen der Fachhochschulreife, die zu einem Studium an einer Fachhochschule berechtigt, muss dann noch eine mindestens einjährige Berufs- oder Praktikantentätigkeit oder eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolviert werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums https://kultusministerium.hessen.de/ unter Schule / Gymnasium.