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Beratungs- & Förderzentrum

News

03. Dezember 2024

Konzert zum Advent am 06.12.2024 im Bürgerzentrum
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03. Dezember 2024

Weihnachtskonzerte der KSS
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27. November 2024

Hessischer Orchesterwettbewerb – Kurt-Schumacher-Schule und Stadtkapelle Karben brillieren in der Landesmusikakademie
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20. November 2024

Schachteam der Kurt-Schumacher-Schule Karben wird HESSENMEISTER beim Hessischen Schulschachpokal
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19. November 2024

Die Kurt-Schumacher-Schule ist offiziell ZDF-Partnerschule
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Weitere News im News-Archiv

Termine

13. Dezember 2024 08:15 Uhr

Abgabe der Hausarbeit 10R

17. Dezember 2024 19:30 Uhr

19.30 Weihnachtskonzert 1, Bürgerzentrum

18. Dezember 2024 19:30 Uhr

19.30 Weihnachtskonzert 2, Bürgerzentrum

19. Dezember 2024 23:20 Uhr

19.30 Weihnachtskonzert 3, Bürgerzentrum

21. Dezember 2024 18:00 Uhr

Konzertauftritt Intermezzo, Weihnachtsfeier Gronau

18. Januar 2025 09:00 Uhr

Tag der offenen Tür

Weitere Termine

Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und Förderzentrum (BFZ)

Beratung und Förderung wird an der Kurt-Schumacher-Schule wie in allen allgemeinen Schulen gemeinsam mit den Förderschullehrkräften organisiert, verantwortet und gestaltet. In seinem Angebot richtet sich das regionale BFZ der Helmut-von-Bracken-Schule an Schülerinnen und Schüler mit folgenden Förderschwerpunkten:

  • Lernschwierigkeiten
  • Sprachschwierigkeiten
  • Beeinträchtigungen in der emotionalen und sozialen Entwicklung

Im Rahmen der Kooperation ergeben sich für die BFZ-Lehrkräfte an der Kurt-Schumacher-Schule drei zentrale Tätigkeitsfelder:

  • Beratung
  • Förderung
  • Schule (mit-) entwickeln

Beratung ist eine präventive Maßnahme und verbindlich vorgeschrieben, wenn bei einem Kind oder Jugendlichen der Verdacht auf sonderpädagogischen Förderbedarf besteht. Entsprechende Anträge zur Feststellung eines solchen werden folglich vom staatlichen Schulamt nur nach erfolgter Beratung angenommen. In der Beratungstätigkeit werden alle Fördermaßnahmen ausgelotet, um die allgemeine Schule als Lernort für den betreffenden Schüler oder Schülerin zu erhalten und umfasst folgende Aufgabenbereiche:

  • Beratung bei der Bestimmung des Entwicklungsstandes, der Lernausgangslage und der Gestaltung von Lernarrangements
  • Beratung bei der Bewertung einzelner Schülerleistungen
  • Beratung bei der Fortschreibung des individuellen Lernplans
  • Beratung bei der Beschaffung und Herstellung geeigneter Lehr- und Lernmittel sowie apparativer Hilfsmittel
  • Beratung bei der Beantragung außerschulischer Hilfsmaßnahmen
  • Beratung bei der Anwendung des Nachteilsausgleichs
  • Beratung bei der Weiterentwicklung der inklusiven Beschulung
  • Teilnahme an Klassenkonferenzen/Förderkonferenzen

Dabei sind ihre Beratungspartner:

  •           Eltern
  •           Lehrkräfte
  •           Schülerinnen und Schüler
  •           Vertreter und Vertreterinnen des schulpsychologischen Dienstes
  •           Vertreter und Vertreterinnen außerschulischer Institutionen

In Beratungsgesprächen werden Rahmenbedingungen analysiert und gemeinsam Fördermaßnahmen gesucht und vereinbart. Das Förderangebot umfasst Folgendes:

  •  Beobachtung des Schülers/ der Schülerin im Klassenverband
  •  Lernstandsanalyse, durchgeführt in einer Einzelsituation oder in einer Kleingruppe
  •  u.U. Testverfahren (standardisiert und nichtstandardisiert)
  •  Hilfe bei der Erstellung eines individuellen Förderkonzepts / individuelle Förderplanung
  •  Unterstützung der Regelschullehrkräfte während des Unterrichts
  •  Team-Teaching
  •  Hilfe bei der Erstellung und / oder Bereitstellung von differenzierten Materialien
  •  Einzel- und Kleingruppenförderung

Durch vorbeugenden Maßnahmen (VM) sollen die Schülerinnen und Schüler zum einen die Lernziele der allgemeinen Schule weiterhin verfolgen können. Zum anderen können Schülerinnen und Schüler auch durch schülerbezogene zusätzliche Förderstunden inklusiv beschult (IB) werden. Inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler werden von Förderschullehrern stundenweise begleitet. Sie unterstützen die Regelschullehrkräfte in den Klassen bei der Förderung der Kinder mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung.

Die Förderschullehrer des BFZ sind mehrfach wöchentlich zu festgelegten Zeiten vor Ort, haben einen Beratungsraum und nehmen aktiv am Schulleben teil. Da die BFZ-Arbeit als Teil der schulischen Förderung anzusehen ist und alle Kinder in unterschiedlichen Zusammenhängen davon profitieren sollen, können die BFZ-Lehrkräfte jederzeit zu Gesprächen/ Fördermaßnahmen herangezogen werden. Dies betrifft sowohl die Arbeit in Einzelgesprächen/ Kleingruppen sowie im Klassenverband.

Das BFZ und die Kurt-Schumacher-Schule treffen jährlich neu eine Kooperationsvereinbarung, die die administrativen Vorgaben (Hess. Schulgesetz, VOSB74) aufgreift. 

Die überregionalen Beratungs- und Förderzentren (üBFZ)

Die überregionalen Beratungs- und Förderzentren sind für die spezifische Förderung mit folgenden Schwerpunkten zuständig:

  • Sehen 
  • Hören 
  • körperliche und motorische Entwicklung
  • kranke Schülerinnen und Schüler