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Informationen zu den Betriebspraktika

News

12. Juli 2024

Neue Graffitis für Okarbens Unterführung
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11. Juli 2024

Erster „Hammermusik-Abend“ an der KSS
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11. Juli 2024

Matheasse der Kurt-Schumacher-Schule erfolgreich beim Pangea-Wettbewerb
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28. Juni 2024

Presseartikel: Schwungvoller Schuljahresausklang
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09. Juni 2024

Juniorwahl zur Europawahl – Kurt-Schumacher-Schule Karben hat gewählt: CDU liegt vorn!
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Weitere News im News-Archiv

Termine

Weitere Termine

Betriebspraktika an der KSS

Rechtsgrundlage
Die Teilnahme an den Betriebspraktika sind für alle Schüler/innen der Schule verpflichtend.
Rechtsgrundlage für Betriebspraktika bildet die „Verordnung für Berufliche Orientierung an Schulen“ vom 17. Juli 2018 (VOBO).
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/schulrecht/berufliche-bildungschule-und-beruf

 

Versicherung
„Schülerinnen und Schüler, die an einem Betriebspraktikum, einer Betriebserkundung oder einem Projekt im Sinne dieser Verordnung teilnehmen, sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 b des Siebten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VII) – Gesetzliche Unfallversicherung – in der jeweils geltenden Fassung gesetzlich unfallversichert. (…)
Schülerinnen und Schüler, die an einem Betriebspraktikum oder einer Betriebserkundung im Sinne dieser Verordnung teilnehmen, sind vom Land Hessen gegen Ansprüche aus der Haftpflichtversicherung versichert. „
(Auszug: § 27 Versicherungs- und Unfallschutz - VOBO)

Zu den Unterlagen

 

Nachweise
Die Schule hält Formulare bereit, durch die dem ausgewählten Betrieb das Praktikum und der jeweilige Termin bestätigt werden. Diese Nachweise müssen vom Betrieb und den Eltern ausgefüllt, unterschrieben und bei Klassenlehrer/in bzw. Tutor/in abgegeben werden. 

Zu den Unterlagen

 

Betreuung im Praktikum
Alle Praktika werden durch Lehrkräfte der KSS betreut. Sollten sich während des Praktikums Probleme ergeben, ist sofortige Rücksprache mit der betreuenden Lehrkraft erforderlich.

 

Erkrankung
Im Krankheitsfall müssen sich die Schüler/innen sofort im Betrieb und in der Schule krank melden.

 

Praktikumsbericht
Nach jedem Praktikum ist durch die Schüler/innen ein Praktikumsbericht zu verfassen.
Anforderungen und Formatvorgaben werden vor dem Praktikum bekanntgegeben und müssen verpflichtend berücksichtigt werden.

 

Fahrtkosten
Eine Fahrtkostenerstattung ist bei den Praktika der Mittelstufe (Jahrgänge 8-10) möglich.
Die Fahrtkostenerstattung erfolgt über den Wetteraukreis und muss beantragt werden. (Formular hier)
In der Oberstufe ist eine Fahrtkostenerstattung nicht möglich.

 

Ansprechpartner*in
Haupt- und Realschulzweig:         Frau Heupel
Gymnasialzeig und Oberstufe:     Herr Cöster

 

Haupt- und Realschulzweig

BOP (Berufsorientierungsprogramm) – Jahrgang 8

An diesem Praktikum nehmen alle Schüler/innen der Jahrgangsstufe 8 teil.
Das Praktikum wird durch die Schule organisiert.  Schüler/innen müssen sich nicht selbst um Praktikumsplätze kümmern.
https://www.berufsorientierungsprogramm.de/

 

Erstes Betriebspraktikum im Hauptschulzweig - Jahrgang 8

Dieses Praktikum dauert 3 Wochen und schließt mit einem Praxistag ab.
Die Schüler/innen müssen sich selbstständig um einen Praktikumsplatz bemühen und sich bewerben.

 

Erstes Betriebspraktikum im Realschulzweig - Jahrgang 8

Dieses Praktikum dauert 2 Wochen.
Die Schüler/innen müssen sich selbstständig um einen Praktikumsplatz bemühen und sich bewerben.

 

Zweites Betriebspraktikum im Hauptschul- und Realschulzweig - Jahrgang 9

Dieses Praktikum dauert 2 Wochen. Es findet parallel im Haupt- und Realschulzweig statt.
Die Schüler/innen müssen sich selbstständig um einen Praktikumsplatz bemühen und sich bewerben.

 

Gymnasialzweig und Oberstufe

Erstes Betriebspraktikum - Jahrgang 9

Dieses Praktikum dauert 2 Wochen.
Die Schüler/innen müssen sich selbstständig um einen Praktikumsplatz bemühen und sich bewerben.
 

Zweites Betriebspraktikum – Oberstufe E2 (Einführungsphase 2. Halbjahr)

Dieses Praktikum dauert 2 Wochen.
Die Schüler/innen müssen sich selbstständig um einen Praktikumsplatz bemühen und sich bewerben.
Das Praktikum kann auch im Ausland stattfinden und in die Osterferien hinein verlängert werden.
Achtung: Auslandspraktika MÜSSEN durch die Schulleitung genehmigt werden!