Informationen zur Elternarbeit
Der Klassenelternbeirat
In allen Klassen wird ein Klassenelternbeirat gewählt. Diesen wählen die Eltern unter sich, ebenso einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin. Die Wahl gilt für zwei Jahre.
Der Elternbeirat und der Stellvertreter sollten eng zusammenarbeiten.
Wenn wir im Folgenden vom Elternbeirat sprechen, meinen wir immer Elternbeirat und Stellver-treter zusammen, denn es ist wesentlich sinnvoller und angenehmer, sich die Arbeit zu teilen und auch als Stellvertreter von Anfang an gut informiert zu sein.
Warum brauchen wir einen Elternbeirat?
Der Klassenelternbeirat ist Ansprechpartner für alle Eltern der Klasse und auch Kontaktperson für die Lehrerinnen und Lehrer oder die Schulleitung.
Wesentliche Aufgaben sind:
- Einladen zum Elternabend in Abstimmung mit dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin
- Organisieren von Klassenfesten, bei Bedarf
- Organisation des Einschulungskaffees – alle Elternbeiräte der 6. Klasse
- Unterstützung des Fördervereins auf dem Weihnachtsmarkt – alle EB der 7. Klasse
- Administratives:
Erstellen von Klassenlisten und Telefonketten,
Weiterleiten von Informationen aus der Schule - Setzt sich bei Problemen in der Klasse oder in der Schule, im Rahmen seiner Möglichkeiten, für die Klasse ein
Bei einem Elternabend kann über alle wesentlichen Dinge aus dem Leben und der Arbeit der Klasse sowie der Schule gesprochen werden.
Viele Klassen veranstalten zu besonderen Anlässen eine gemeinsame Feier, z. B. eine Weihnachtsfeier oder ein Grillfest im Sommer. Oft übernimmt der Klassenelternbeirat die Organisation. Er braucht dafür aber Helfer, die ihn unterstützen. Fragen Sie in „Ihrer“ Klasse doch mal, wer alles mitmachen würde!
Wer als Klassenelternbeirat gewählt wurde, ist automatisch Mitglied des Schulelternbeirates.
Bei den Sitzungen des Schulelternbeirates lernt man andere gewählte Vertreter kennen, bekommt einen tieferen Einblick in die Arbeit der Schule und erhält viele interessante Informationen.
Die Elterngemeinschaft im Schulelternbeirat arbeitet eng mit der Schulleitung und anderen Lehrern zusammen.
Hier können Eltern Schule mitgestalten!
Einladung zum Elternabend
Den Termin für einen Elternabend stimmt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer mit dem Elternbeirat ab.
Es gibt 2 Elternabende pro Schuljahr, die im Klassenraum stattfinden.
Die Themen gibt meistens der Klassenlehrer vor und alle Eltern sollten anwesend, bzw. entschuldigt sein. Ein Protokoll muss nicht unbedingt geschrieben werden. Dies wird nur bei der Wahl des Elternbeirats benötigt. Es empfiehlt sich aber, eine Anwesenheitsliste zu führen.
Die Einladung wird vom Elternbeirat geschrieben und dem Klassenlehrer mit der Bitte um Verteilung ausgehändigt.
Vertraulichkeit
Alles, was Elternbeiräte durch ihre Arbeit erfahren und auf einzelne Personen bezogen ist, unterliegt dem Datenschutz und der Schweigepflicht!
Wer ist wählbar als Elternbeirat?
Es sind nicht nur die leiblichen Eltern wählbar, sondern auch Pflege- und Adoptiveltern sowie die Personen, die sich tatsächlich um die Erziehung des Kindes kümmern wie z. B. die Stiefmutter oder der Partner der Mutter, der nicht der Vater des Kindes ist. In diesen Fällen sind schriftliche Nachweise erforderlich.
Mehrere Stimmen
Wenn Sie mehrere Kinder in einer Schule haben und in mehreren Klassen gleichzeitig als Elternbeirat gewählt wurden, haben Sie im Schulelternbeirat auch entsprechend viele Stimmen bei Wahlen und bei Abstimmungen.
Was kann der Klassenelternbeirat von sich aus machen?
Der Elternbeirat einer Klasse kann aus ganz unterschiedlichen Gründen zu einem Elternabend oder Elternstammtisch seiner Klasse einladen: wenn er darum gebeten wird, wenn es nötig ist, weil vielleicht Probleme bestehen oder wichtige Infos zu besprechen sind, oder damit sich die Eltern untereinander kennenlernen und austauschen können.
Der Schulelternbeirat
Der Schulelternbeirat ist die Vertretung aller Eltern einer Schule. Er ist das Sprachrohr der Eltern und vertritt die Wünsche und Meinungen der Eltern gegenüber der Schulleitung und dem Kollegium.
Alle Elternbeiräte sind Mitglieder des Schulelternbeirates (SEB) und nehmen an dessen Sitzungen teil. Wenn der SEB einen Beschluss fasst, dürfen nur die Elternbeiräte abstimmen. Stellvertreter und andere zusätzlichen Teilnehmer dürfen das nicht.
Die Schulleitung informiert den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens.
Dies sollten sich die Eltern nicht entgehen lassen! Die Eltern haben das Recht, der Schulleitung Fragen zu stellen, dieses Recht sollten sie auch nutzen.
Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule aus.
Zu den Mitbestimmungsrechten gehört z. B., dass die Eltern für bestimmte Änderungen im Schulalltag ihre Zustimmung geben müssen (Schulprogramm, Teilnahme an Ganztagsangeboten, …) oder eigene Vorschläge zu gewissen Dingen machen können,z. B. zur Schulordnung.
Darüber hinaus hat der Schulelternbeirat Anhörungs-, Informations- und Beanstandungsrechte.
Eine weitere Funktion des Schulelternbeirates ist das Annehmen von Beschwerden der Eltern, soweit mehrere Kinder oder Klassen betroffen sind.
Bei Anliegen oder auch Konflikten, arbeiten der Schulelternbeirat stellvertretend für alle Eltern eng mit der Schulleitung und dem Kollegium zusammen.
Der Schulelternbeirat kann auch die Mitarbeit von Eltern in der Schule außerhalb des (eigentlichen) Unterrichts anstoßen: z. B. in der Schulbibliothek, Nachmittagsangebot, bei Projekten...
Außerdem wählt der Schulelternbeirat die Elternvertreter für die Schulkonferenz sowie die Vertreter für den Kreiselternbeirat.
Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das wichtigste Gremium in einer Schule.
In der Schulkonferenz berät und entscheidet die Schulleitung (die den Vorsitz hat), mit den gewählten Lehrervertretern und den gewählte Elternvertretern gemeinsam über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule.
Die Schulkonferenz vermittelt außerdem bei Meinungsverschiedenheiten.
Die Sitzungen sind nicht öffentlich.