ASLO - Außerschulische Lernorte an der KSS
Vorbemerkung
In diesem Konzept sind schulinterne Grundsätze für Unterrichtsgänge, Schulwanderungen und mehrtägige Schulfahrten verbindlich für alle Mitglieder der Schulgemeinde formuliert.
Wanderungen, Exkursionen, Abschluss- und Studienfahrten an der KSS
Begriffsbestimmung
Mit dem Fahrten- und Ausflugskonzept werden Regelungen für folgende Veranstaltungen getroffen:
- Klassen- und Studienfahrten
- Wandertage
- Exkursionen und Studientage
- Kursfahrten außerhalb des Klassenverbandes
Betriebspraktika und Veranstaltungen im Rahmen der Berufsorientierung, die fest im Schulprogramm verankert sind, werden hier nicht behandelt, auch wenn diese zu den außerschulischen Lernorten gehören. Sie unterliegen eigenen Regeln und Bestimmungen.
Austauschfahrten finden in der Regel in der 10R/E/Q mit der Partnerschule in den USA statt. Da die Termine und die Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler von Jahr zu Jahr verschieden und sehr stark von den Partnerschulen abhängig sind, informieren die organisierenden Lehrkräfte die Schulgemeinde rechtzeitig über Termine und Abläufe. Gleiches gilt für die Sprach- und Kulturreisen in den Fächern Französisch, Latein und Spanisch.
Ziel ist es, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern aus allen Zweigen die Teilnahme an Austauschfahrten zu ermöglichen.
Sprach- und Kulturreisen finden in den Jahrgangsstufen 8/9 mit den Partner- und/oder Sprachschulen in Frankreich/Spanien statt.
Im Fach Latein findet eine mehrtägige Fahrt zu einer Ausgrabungsstätte statt.
Probenfahrten der Orchester und Chöre finden in der Regel 2- bis 3-mal im Jahr statt und dienen vor allem der gezielten Vorbereitung auf Konzerte (Weihnachts- und Sommerkonzerte) und Wettbewerbe. Termine dafür sind von den Veranstaltungsterminen abhängig und werden rechtzeitig von den betreuenden Lehrkräften der Schulgemeinde bekanntgegeben.
Pädagogische Überlegungen
Außerschulische Lernorte (ASLO) sind wichtige Bausteine des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule. Sie sind zu verstehen als motivierende Ergänzung und nachhaltige Erweiterung des schulischen Lernens.
Im Laufe eines Schuljahres sollen mindestens drei, höchstens aber acht Wandertage durchgeführt werden.
Die Begegnung mit ASLO, das Erleben der eigenen oder einer anderen Region und die Auseinandersetzung mit der eigenen oder einer fremden Kultur erweitern den Horizont und bieten neue Perspektiven. Exkursionen mit der Klasse, Wandertage mit der Parallelklasse, Klassenfahrten im Jahrgangsverbund oder Austauschfahrten mit einer jahrgangsübergreifenden Interessensgruppe ermöglichen neue Sozialkontakte und fördern die Sozialkompetenz.
Wanderungen, Radtouren oder Veranstaltungen mit sportlichem Schwerpunkt sind wichtige Ergänzungen zu der schulischen Gesundheitsvorsorge und der Gesundheitserziehung.
Planung und Organisation
ASLO-Veranstaltungen sollten im Sinne von „Unterrichtsgarantie“ und zur Nutzung von Synergien wenn möglich für mehrere Klassen / Lerngruppen geplant und organisiert werden. Sie sind gründlich vor- und nachzubereiten und müssen mit Schülerinnen und Schüler und Eltern abgestimmt und der Schulleiterin zur Genehmigung vorgelegt werden.
Bei der Planung ist zu beachten,
- dass die von der Schulkonferenz beschlossenen Zeitfenster nur für die folgenden Fahrten eingehalten werden. Alle weiteren Wandertage können von der Lehrkraft individuell geplant und durchgeführt werden.
Block 1: frühe Fahrtenwoche (kurz nach den Sommerferien) | Block 2: Februar / März | Block 3: späte Fahrtenwoche (kurz vor den Sommerferien) |
|---|---|---|
| Gemeinsamer Wandertag | ||
| Kennenlernfahrt 5G | Schneesportwoche 7H/R/G | Teambuildingwoche 5H/R/G |
| Berlinfahrt 10G | Abschlussfahrt 9H/ 10R | |
| Studienfahrt Q3 |
- dass der Personaleinsatz für die Aufsichtsführung optimal genutzt wird
- dass möglichst geringe Kosten anfallen
- dass alle Schülerinnen und Schüler der Klasse / Lerngruppe teilnehmen können
ASLO-Veranstaltungen sind schulische Pflichtveranstaltungen. Eine Befreiung von der Teilnahme kann nur durch die Schulleitung in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag genehmigt werden.
Eintägige ASLO-Veranstaltungen
Unterrichtsgänge, Exkursionen, Besuche von außerschulischen Lernorten und Betriebsbesichtigungen sind schulische Veranstaltungen von Klassen oder Fachgruppen, die sich aus dem Unterricht ergeben und im Unterricht vor- und nachbereitet werden sollen.
Unterrichtsgänge
Unterrichtsgänge können während der Unterrichtszeit fachbezogen durchgeführt werden. Diese müssen angemeldet und genehmigt werden. Für kurzfristige Entscheidung für einen Unterrichtsgang liegt ein Ordner im Sekretariat, in dem der Unterrichtsgang aktenkundig gemacht wird.
Mehrtägige Veranstaltungen
Klassenfahrten, Studienfahrten und Austauschfahrten sind mehrtägige Veranstaltungen von Klassen oder Lerngruppen, die langfristig geplant und im Unterricht vor- und nachbereitet werden müssen. Im Rahmen der Erziehung zur Selbständigkeit sollten die Schülerinnen und Schüler mehr und mehr an der Vorbereitung und an der Programmgestaltung beteiligt werden.
Vorgaben für mehrtägige Veranstaltungen
- Sie sollten im Jahrgangsteam abgestimmt werden.
- Sie sollten ein Jahr im Voraus geplant werden.
- Sie sollten im schulischen Zeitraster terminiert sein (siehe Tabelle).
- Sie müssen von den Eltern in einer geheimen Abstimmung (Mehrheitsbeschluss) bestätigt werden, einschließlich Ziel und Kosten.
- Sie müssen der Schulleiterin zur Genehmigung vorgelegt werden. Dem Antrag sind ein Finanzierungsplan, das Programm und die pädagogische Zielsetzung beizufügen.
Finanzierung
• Die finanziellen Obergrenzen sind zwingend einzuhalten. Die von den Eltern oder den volljährigen Schülerinnen und Schülern aufzubringenden Gesamtkosten – Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung und Nebenkosten (z.B. Eintrittsgelder) dürfen folgende Beträge nicht überschreiten.
| ohne Ansparen | mit Ansparen |
Inlandsfahrten | höchstens 300 € | höchstens 600 € |
Auslandsfahrten | höchstens 450 € | höchstens 900 € |
Nach Verlauf einer mehrtägigen Veranstaltung erhalten die Eltern von der verantwortlichen Lehrkraft eine Kostenabrechnung.
Aufsichtspflicht bei außerschulischen Veranstaltungen
Während außerschulischer Veranstaltungen sollten grundsätzliche Auflagen der Aufsichtspflicht streng beachtet werden. Aufsicht muss gewährt sein
- kontinuierlich
- aktiv
- und präventiv.
Während der Klassenfahrt tragen gewöhnlich die Klassenlehrkräfte die Gesamtverantwortung, d.h. sie können nur einzelne, konkrete Aufsichtsaufgaben an geeignete Personen übertragen. Dabei muss von Fall zu Fall entschieden werden, welche Schülerinnen und Schüler in welcher Situation von der Begleitperson beaufsichtigt werden können.
Es gelten die Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler (vom 11. Dezember 2013) und der Erlass Schulwanderungen und Schulfahrten (vom 07. Dezember 2009)
Im Sinne der Aufsichtspflicht sollten Eltern und Schülerinnen und Schüler schriftlich auf mögliche Gefahren oder Gefährdungen hingewiesen und entsprechende Verhaltensmaßregeln gegeben werden.
Aufsichts- und Begleitpersonen
Zur Sicherstellung der Aufsichtspflicht und im Sinne von Unterrichtsgarantie müssen bei außerschulischen Veranstaltungen folgende Aufsichtsregelungen beachtet werden:
Eintägige Veranstaltungen:
Je nach Jahrgangsstufe und Anzahl der Schülerinnen und Schüler sollten die Gruppen/Klassen von ein bis zwei Aufsichtspersonen begleitet werden. (Gruppen/Klassen mit Inklusionsschüler/‐innen oder Schülerinnen und Schüler mit Behinderung müssen von mindestens zwei Aufsichtspersonen begleitet werden.)
Mehrtägige Veranstaltungen:
Grundsätzlich müssen die Gruppen/Klassen von mindestens einer männlichen und einer weiblichen Aufsichtsperson begleitet werden. (Gruppen/Klassen mit Inklusionsschüler/‐innen oder Schülerinnen und Schülern mit Behinderung müssen je nach Anzahl der Schülerinnen und Schüler und Umfang des Förderbedarfs auch von einer weiteren Aufsichtsperson begleitet werden.)
Als Begleitpersonen können gewählt werden:
- Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst
- Fachlehrkräfte ohne Klassenlehrerfunktion
- Praktikant/‐innen/U+-Kräfte (Bestellung zur Hilfsaufsicht)
- Eltern (Bestellung zur Hilfsaufsicht)
Ausblick
1. Es gibt einen gemeinsamen Wandertag für die gesamte Schule im ersten Halbjahr.
2. Es werden in jedem Jahr für zwei (Schul-)Jahre im Voraus entsprechend der Bedürfnisse und Strukturen individuelle Zeiten für die Fahrten vorgegeben.