Schulordnung
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Vorwort
In unserer Schule begegnen sich täglich mehr als 1600 unterschiedliche Menschen, die einen großen Teil ihrer Zeit gemeinsam verbringen: Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern, Sekretärinnen, Hausmeister,
Reinigungskräfte und Gäste. Wir wünschen uns für alle Schulbeteiligten ein friedliches Miteinander und möchten, dass sich alle gegenseitig fair und respektvoll begegnen.
Kooperation
Unterstützung
Respekt
Toleranz
1. Verhalten
- Alle Mitglieder der Schulgemeinde gehen freundlich und hilfsbereit miteinander um.
- Sie nehmen Rücksicht auf andere, z.B. kein Drängeln und Schubsen.
- Sie tun nichts, was anderen schadet, und schauen nicht weg, wenn jemand Hilfe braucht.
- Sie achten die Rechte und das Eigentum anderer.
2. Hausordnung
- Einzelne oder Gruppen müssen die Räume, die sie benutzt haben, ordentlich verlassen.
- Bei einer Verschmutzung oder Beschädigung von Räumen, Lehr- und Lernmitteln oder Eigentum anderer muss der Schaden im Sekretariat gemeldet werden. Verursacher müssen für den Schaden aufkommen.
- Das Rauchen sowie das Mitführen und der Konsum von Alkohol und anderer Drogen auf dem Schulgelände sind untersagt.
- Nur Fahrzeuge mit einer schriftlichen Parkerlaubnis dürfen auf den Lehrerparkplätzen parken.
- Fahrräder werden an den Fahrradständern auf dem Schulhof abgestellt. Sie dürfen auf dem Schulgelände nur geschoben und nicht gefahren werden.
- Eigene Longboards, Skateboards, Roller und Ähnliches dürfen nicht auf dem Schulgelände benutzt werden.
- Fachräume dürfen nur unter Aufsicht oder mit Erlaubnis einer Lehrkraft betreten werden (zum Beispiel NaWi, Küche, Computerräume, Sporthalle, Kunst- und Musikräume). Für diese Räume gelten besondere Nutzungsbestimmungen.
3. Unterrichts- und Pausenregelung
- Die Schülerinnen und Schüler der Jg. 5 bis 10 dürfen nur in der Mittagspause und mit einer schriftlichen Erlaubnis der Erziehungsberechtigten das Schulgelände verlassen. Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen das Schulgelände in den Freistunden und in der Mittagspause verlassen. Der Versicherungschutz der Schule tritt außer Kraft. (AufsVO vom 17.8.2015).
- In den Pausen gehen alle Schülerinnen und Schüler der Jg. 5-10 auf die Schulhöfe, ausgenommen sind (angekündigte) Regenpausen.
- Der Oberstufenbereich und der Oberstufenraum stehen der Oberstufe in den Schulzeiten als Arbeits- und Aufenthaltsbereich zur Verfügung. Die Oberstufe ist in besonderem Maße für diesen Bereich verantwortlich.
- Das Ballspielen auf dem Schulhof ist ausschließlich mit Softbällen erlaubt und die Nutzung der Tischtennisplatten nur mit Tennisbällen.
- Das Werfen von Schneebällen ist auf dem Schulgelände generell verboten.
- Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen, z.B. von Pfefferspray, Messer ist ebenfalls verboten.
4. Mediennutzung
Ziel der Kurt-Schumacher-Schule ist es, den Schülerinnen und Schülern zentrale Kompetenzen für das Leben im digitalen Zeitalter zu vermitteln. Hierfür bedarf es auch gemeinsamer Reglungen.
- Private digitale Endgeräte, wie Laptops und Tablets, dürfen – nach Genehmigung der Lehrkraft – ab der Klassenstufe 9 im Unterricht ver-wendet werden.
- Während des Schulalltags verbleiben diese Endgeräte ebenso wie Smartphones ausgeschaltet in der Schultasche.
- Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen ihre Endgeräte in Pausen und Freistunden im Oberstufenbereich sowie in der Schulbücherei nutzen. In der Mittagspause (6. bzw. 7. Stunde) ist die Verwendung digitaler Endgeräte für alle Schülerinnen und Schüler im „roten Bereich“ in der Pausenhalle gestattet.
- Bei der Verwendung im Unterricht ist stets die geltende Gesetzeslage, vor allem im Hinblick auf Datenschutz und Urheberrecht, zu wahren.
- Ausführliche Regelungen finden sich in der jeweils gültigen Mediennutzungsordnung auf der Schulhomepage.
5. Besucherordnung
- Besucherinnen und Besucher der Schule ohne Terminvereinbarung müssen sich im Sekretariat anmelden.
- Sie haben sich genauso wie alle anderen Mitglieder der Schulgemeinde an die Schulordnung zu halten.
6. Verstöße gegen die Schulordnung
haben in jedem Fall pädagogische Maßnahmen als Konsequenz. Die Lehrkräfte dieser Schule können zum Beispiel folgende Maßnahmen anordnen:
- eine angemessene Entschuldigung
- eine Mitteilung an den/ die Erziehungsberechtigte/n
- eine schriftliche Darstellung des Vorfalls
- das Ersetzen oder Wiedergutmachen des Schadens
- die Übernahme bestimmter Aufgaben für die Schulgemeinde (Fegen, Säubern):
- Ordnungsdienste
- Unterstützung bei der Busaufsicht
- Hausaufgabenbetreuung am Nachmittag
- Mithilfe im Sekretariat
- Unterstützung der Hausmeister
Bei Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers können Ordnungsmaßnahmen gemäß §82 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzeseingeleitet werden:
- Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Tages
- Ausschluss von besonderen Klassen- oder Schulveranstaltungen
- Zuweisung oder Versetzung in eine Parallelklasse oder in eine andere Lerngruppe
Stand: September 2023. Es gelten die Bestimmungen des Hessischen Schulgesetzes und des Jugendschutzgesetzes Kurt-Schumacher-Schule Kooperative Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe