Schulordnung
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Vorwort
In unserer Schule begegnen sich täglich mehr als 1300 unterschiedliche Menschen, die einen großen Teil ihrer Zeit gemeinsam verbringen: Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern, Sekretärinnen, Hausmeister, Reinigungskräfte und Gäste.
Wir wünschen uns für alle Schulbeteiligten ein friedliches Miteinander und möchten, dass sich alle gegenseitig fair und respektvoll begegnen.
Kooperation
Unterstützung
Respekt
Toleranz
1. Verhalten
- Alle Mitglieder der Schulgemeinde gehen freundlich und hilfsbereit miteinander um.
- Sie nehmen Rücksicht auf andere, z.B. kein Rennen und Schubsen.
- Sie tun nichts, was anderen schadet, und schauen nicht weg, wenn jemand Hilfe braucht.
- Sie achten die Rechte und das Eigentum anderer.
2. Hausordnung
- Einzelne oder Gruppen müssen die Räume, die sie benutzt haben, ordentlich verlassen.
- Bei einer Verschmutzung oder Beschädigung von Räumen, Lehr- und Lernmitteln oder Eigentum anderer muss der Schaden im Sekretariat gemeldet werden. Verursacher müssen für den Schaden aufkommen.
- Das Rauchen sowie das Mitführen und der Konsum von Alkohol und anderer Drogen auf dem Schulgelände sind untersagt.
- Nur Fahrzeuge mit einer schriftlichen Parkerlaubnis dürfen auf den Lehrerparkplätzen parken.
- Fahrräder werden an den Fahrradständern auf dem Schulhof abgestellt. Sie dürfen auf dem Schulgelände nur geschoben und nicht gefahren werden.
- Longboards, Skateboards und Ähnliches dürfen nicht auf dem Schulgelände benutzt werden.
- Fachräume dürfen nur unter Aufsicht oder mit Erlaubnis einer Lehrkraft betreten werden (zum Beispiel NaWi, Küche, Computerräume, Sporthalle, Kunst- und Musikräume). Für diese Räume gelten besondere Nutzungsbestimmungen.
3. Unterrichts- und Pausenregelung
- Die Schülerinnen und Schüler der Jg. 5 bis 9 dürfen nur in der Mittagspause und mit einer schriftlichen Erlaubnis der Erziehungsberechtigten das Schulgelände verlassen.
Die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 10 dürfen das Schulgelände in den Freistunden und in der Mittagspause verlassen. Der Versicherungsschutz der Schule tritt außer Kraft. (AufsVO vom 17.8.2015). Diese Regelung gilt bis zum Schuljahr 2019/2020. - In den Pausen gehen alle Schülerinnen und Schüler der Jg. 5-10 (H/R/G) auf die Schulhöfe, in die Pausenhalle oder den Pausentreff.
- Der Oberstufenraum steht der Oberstufe in den Schulzeiten zwischen 8.15 Uhr und 17.35 Uhr als Arbeits- und Aufenthaltsbereich zur Verfügung.
- Das Ballspielen auf dem Schulhof ist ausschließlich mit Softbällen erlaubt und die Nutzung der Tischtennisplatten nur mit Tennisbällen.
- Das Werfen von Schneebällen ist auf dem Schulgelände generell verboten.
- Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen, z.B. von Pfefferspray, ist ebenfalls verboten.
4. Mediennutzung
- Auf dem Schulgelände sind elektronische Geräte, die der Unterhaltung dienen (Smartphones, Mp3-Player etc.) auszuschalten.
- In der Mittagspause (12.40 bis 14.25 Uhr) dürfen Smartphones nur im Aufenthaltsbereich der Pausenhalle (bei den Sitzmöbeln) zur Kommunikation benutzt werden. Im Oberstufenbereich (R. 200 - R.209) dürfen die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe die Smartphones in den Pausenzeiten nutzen.
- Film-, Foto- und Tonaufnahmen sind verboten. Ausnahmen, z.B. für Schulveranstaltungen, regelt die Schulleitung.
- Die Verwendung von Medien zu Unterrichtszwecken (im Klassenraum) regelt die Lehrkraft.
- Schülerinnen und Schülern, die gegen diese Medienordnung verstoßen, wird das entsprechende Gerät abgenommen und es muss von den Erziehungsberechtigten persönlich in der Schule abgeholt werden.
5. Besucherordnung
- Besucherinnen und Besucher der Schule ohne Terminvereinbarung müssen sich im Sekretariat anmelden.
- Sie haben sich genauso wie alle anderen Mitglieder der Schulgemeinde an die Schulordnung zu halten.
Verstöße gegen die Schulordnung haben in jedem Fall pädagogische Konsequenzen. Die Lehrkräfte dieser Schule können zum Beispiel folgende Maßnahmen anordnen:
- eine angemessene Entschuldigung
- eine Mitteilung an den/ die Erziehungsberechtigten
- eine schriftliche Darstellung des Vorfalls
- das Ersetzen oder Wiedergutmachen des Schadens
- die Übernahme bestimmter Aufgaben für die Schulgemeinde:
- Ordnungsdienste
- Fegen des Schulhofes
- Säubern der Grünanlagen
- Unterstützung bei der Busaufsicht
- Hausaufgabenbetreuung am Nachmittag
- Mithilfe im Sekretariat
- Unterstützung der Hausmeister
Bei Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers können Ordnungsmaßnahmen eingeleitet werden. §82 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes sieht zum Beispiel folgende Ordnungsmaßnahmen vor:
- Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Tages
- Ausschluss von besonderen Klassen- oder Schulveranstaltungen
- Androhung der Zuweisung oder der Versetzung in eine Parallelklasse oder in eine andere Lerngruppe
Stand: August 2017. Es gelten die Bestimmungen des Hessischen Schulgesetzes und des Jugendschutzgesetzes
Kurt-Schumacher-Schule Kooperative Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe